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   BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88   

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BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88 (https://dejure.org/1988,376)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1988 - 9 C 1.88 (https://dejure.org/1988,376)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1988 - 9 C 1.88 (https://dejure.org/1988,376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Prognose der Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Zu den Anforderungen an die Prognose der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Fluchtalternative (hier für syrisch-orthodoxe Christen in Istanbul; wie Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 -).

    Ob diese Grundsätze auch auf den Fall zu übertragen sind, daß der Ausländer am Ort der inländischen Fluchtalternative in eine wirtschaftliche Notlage gerät, in der ihm kaum mehr als das zum Leben unbedingt Notwendige gesichert ist, und der Anspruch des Betroffenen dann auf den Schutz vor Abschiebung in das drohende Verderben reduziert wäre, bedarf hier keiner näheren Erörterung (vgl. auch Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72).

    Die Schlußfolgerung der Vorinstanz hält auch aus einem weiteren Grunde einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht stand: Bei der Frage, ob die Gefahr eines Lebens unter dem Existenzminimum droht, reicht es - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - (a.a.O.) ausgeführt hat - nicht aus, wenn eine solche Gefahr nur im Bereich des Möglichen liegt, nämlich in gleichem Maße wahrscheinlich wie unwahrscheinlich ist.

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Daher kann einem Asylsuchenden auch zugemutet werden, aus der Bundesrepublik Deutschland in solche Orte oder Gebiete seines Heimatstaates zurückzukehren, in denen er - anders als in seiner Heimatregion - vor Verfolgung hinreichend geschützt ist (Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 ; Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 22.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 42).

    Der Senat hat weiter in der Erwägung, daß unabhängig von politischer Verfolgung drohende Gefährdungen und Schwierigkeiten grundsätzlich asylirrelevant sind, für den Fall einer Bürgerkriegssituation bereits ausgesprochen (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 22.85 - a.a.O.), daß im Fall einer inländischen Fluchtalternative die Möglichkeit in verfolgungsfreie Gebiete des Heimatstaates auszuweichen, selbst dann die Asylanerkennung hindert, wenn dem Betroffenen dort andere - vom Verfolger nicht beabsichtigte - Gefahren drohen.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Das ist dann der Fall, wenn dem Asylbewerber zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung erstmalig oder wiederholt droht, er aber in anderen Teilen ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (sog. inländische Fluchtalternative, vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 ; Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 35; BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Daher kann einem Asylsuchenden auch zugemutet werden, aus der Bundesrepublik Deutschland in solche Orte oder Gebiete seines Heimatstaates zurückzukehren, in denen er - anders als in seiner Heimatregion - vor Verfolgung hinreichend geschützt ist (Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 ; Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 22.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 42).
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Vorsorglich weist der Senat auf seine ständige Rechtsprechung hin, wonach eventuelle politisch motivierte Übergriffe Dritter vom türkischen Staat dann nicht zu verantworten wären, wenn er der Gefahr solcher Übergriffe im großen und ganzen erfolgreich begegnet, selbst wenn ihm eine lückenlose Verhinderung und Ahndung aller in seinem Machtbereich auftretenden Vorfälle mißlingt und die Klägerin vor Diskriminierungen und Straftaten auch künftig nicht völlig sicher sein kann (vgl. hierzu zuletzt Urteile vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 160 und vom 2. Juli 1986 - BVerwG 9 C 2.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 49 - dort nur teilweise abgedruckt -).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Das ist dann der Fall, wenn dem Asylbewerber zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung erstmalig oder wiederholt droht, er aber in anderen Teilen ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (sog. inländische Fluchtalternative, vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 ; Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 35; BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Wie der Senat für die Einschätzung drohender Verfolgungsgefahr ausgesprochen hat, muß eine derartige Prognose vielmehr dergestalt getroffen werden, daß nach der Überzeugung des Gerichts die Gefahr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht bzw. im Falle der befürchteten Verfolgungswiederholung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerwG, 02.07.1986 - 9 C 2.85

    Verfolgungsmaßnahmen Dritter - Asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Vorsorglich weist der Senat auf seine ständige Rechtsprechung hin, wonach eventuelle politisch motivierte Übergriffe Dritter vom türkischen Staat dann nicht zu verantworten wären, wenn er der Gefahr solcher Übergriffe im großen und ganzen erfolgreich begegnet, selbst wenn ihm eine lückenlose Verhinderung und Ahndung aller in seinem Machtbereich auftretenden Vorfälle mißlingt und die Klägerin vor Diskriminierungen und Straftaten auch künftig nicht völlig sicher sein kann (vgl. hierzu zuletzt Urteile vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 160 und vom 2. Juli 1986 - BVerwG 9 C 2.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 49 - dort nur teilweise abgedruckt -).
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Zu den Anforderungen an die Prognose der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Fluchtalternative (hier für syrisch-orthodoxe Christen in Istanbul; wie Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 -).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 58.84

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Ausreisegründe - Nachweiserleichterung -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88
    Das ist dann der Fall, wenn dem Asylbewerber zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung erstmalig oder wiederholt droht, er aber in anderen Teilen ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (sog. inländische Fluchtalternative, vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 ; Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 58.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 35; BVerfGE 54, 341 ).
  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Insoweit kommt es darauf an, ob dem Asylbewerber am Ort einer möglichen Fluchtalternative bei generalisierender Betrachtung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum droht, das zu Hunger, Elend und schließlich zum Tode führt (BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88 -, InfAuslR 1989, 107).
  • VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 63/86

    Asylrecht Türkei: chaldäische / syrisch-orthodoxe Christen; wirtschaftliche

    Droht einem Asylbewerber nämlich eine Verfolgung in Teilen seines Heimatlandes erstmals oder wiederholt, dann kann er darauf verwiesen werden, dort Aufenthalt zu nehmen, wo er innerhalb seines Heimatstaates ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (sog. interne Fluchtalternative; vgl. BVerfG, 02.07.1980 -- 1 BvR 147/80 u.a. --, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1, sowie BVerwG, 02.08.1983 -- 9 C 599.81 --, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, 15.02.1984 -- 9 CB 191.83 --, EZAR 203 Nr. 2 = DVBl. 1984, 570, 02.07.1985 -- 9 C 58.84 --, EZAR 203 Nr. 3 = NVwZ 1986, 485, 06.10.1987 -- 9 C 13.87 --, EZAR 203 Nr. 4 = InfAuslR 1988, 57, 09.02.1988 -- 9 C 55.87 -- u. 16.06.1988 -- 9 C 1.88 --, InfAuslR 1989, 108).
  • VGH Hessen, 05.12.1988 - 12 UE 2487/85

    Asylberechtigung einer syrisch-orthodoxen Christin aus der Türkei

    Droht einem Asylbewerber nämlich eine Verfolgung in Teilen seines Heimatlandes erstmals oder wiederholt, dann kann er darauf verwiesen werden, dort Aufenthalt zu nehmen, wo er innerhalb seines Heimatstaats ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (sog. interne Fluchtalternative; vgl. BVerfG, 02.07.1980 -- 1 BvR 147/80 u.a. --, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1, sowie BVerwG, 02.08.1983 -- 9 C 599.81 --, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, 15.02.1984 -- 9 CB 191.83 --, EZAR 203 Nr. 2 = DVBl. 1984, 570, 02.07.1985 -- 9 C 58.84 --, EZAR 203 Nr. 3 = NVwZ 1986, 485, 06.10.1987 -- 9 C 13.87 --, EZAR 203 Nr. 4 = InfAuslR 1988, 57, 09.02.1988 -- 9 C 55.87 -- u. 16.06.1988 -- 9 C 1.88 --).
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